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In unseren Gewässern befinden sich folgende Fischarten:

Besatz des kleinen Sees
Forelle, Zander, Aal und Schleie
Schonzeit Zander:
vom 1. April bis einschl. 31. Mai
Brittelmasse
Wels 70 cm
Hecht 60 cm
Zander 40 cm
Schleie 30 cm
Karpfen ab 5 kg sind zurückzusetzen
Fischereiordnung für Tageskarten
Die Tageskarte berechtigt zum fischen mit zwei Angelruten mit je einem Einfachhaken, am Tage der Eintragung im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober.
Gefischt werden darf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang,
ausgenommen Nachtfischen nur in Begleitung eines Jahreslizenzinhabers (01. Juli bis 30. September) von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
Am Mittwoch herrscht Fischereiverbot.
Am kleinen See ist das Spinnfischen vom 1. April bis 31. Mai (Schonzeit) nicht erlaubt.
Am großen See ist das Spinnfischen vom 1. Februar bis 31. Mai (Schonzeit) nicht erlaubt.
Beim Spinnfischen oder Fliegenfischen ist nur eine Angelrute erlaubt,
Anfüttern und künstliche Lockmittel sind verboten.
Das Fischen mit Köderfisch ist erst ab 1. Juni erlaubt.
Der lebende Köder ist generell verboten.
Fangbeschränkung
Fangbeschränkung
2 Friedfische (Karpfen, Schleie) und 1 Raubfisch,
oder 2 Friedfische und 1 Salmonide,
oder 3 Salmoniden,
Köderfische max. 10 Stück.
Jeder Tageskartenehmer ist verpflichtet, die gefangenen Fische sofort in die Tageskarte einzutragen,
und nach Beendigung des Fischens die Tageskarte in den Wandkasten in der Hütte einzuwerfen.
Unterfänger, Setzkescher, Abhakmatte, Hakenlöser und Fischtöter hat jeder mit sich zu führen. (Drahtsetzkescher sind verboten)
Abfälle auch kleinster Art (Zigarettenstummel, Verpackungsmaterial, Schnurreste, usw.)
sind in den vorgesehenen Behältern bei der Hütte zu entsorgen.
Hunde sind so zu verwahren, dass sie weder Personen gefährden noch die Angler behindern oder stören.
Die Tageskarte samt NÖ Fischerkarte
ist den Aufsichtsorganen unaufgefordert vorzuzeigen.
ohne Anspruch auf Rückvergütung auch nur eines Teilbetrages der entrichteten Lizenzgebühr.
Hier einige Angaben über unseren Angelsee
Der Traisentaler Angelsee liegt etwa 13 km südlich von St. Pölten, zwischen Wilhelmsburg und Göblasbruck.
Unser erster See verfügt über eine Wasserfläche von ca. 4,5 ha.
der zweite, kleinere See hat eine Fläche von ca. 0,8 ha.
Das Spinnfischen ist, auf beiden Seen, das ganze Jahr erlaubt.
Beim Spinnfischen ist darauf zu achten, daß Fischer welche Grund - od. Schwimmerfischen nicht gestört werden.
( Mindestabstand ~ 15m )
Die Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten.
Information!!
Im grossen See befinden sich folgende Fischarten:
Grosser See
Kleiner See
Hecht,
Wels,
Zander,
Stör,
Karpfen.
Schonzeit für Raubfische: vom 1. Februar bis einschl. 31. Mai.
Der Stör ist ganzjährig geschont.
Besatz des kleinen Sees
Im kleinen See befinden sich folgende Fischarten:
Forelle,
Zander,
Aal,
Schleie.
Schonzeit für den Zander: vom 1. April bis einschl. 31. Mai.
Brittelmasse

Wels 70 cm
Hecht 60 cm
Zander 40 cm
Schleie 30 cm
Karpfen ab 5 kg sind zurückzusetzen.
Fischereiordnung für Tageskarten

Die Tageskarte berechtigt zum Fischen mit zwei Angelruten mit je einem Einfachhaken, am Tage der Eintragung im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober.
Gefischt werden darf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, ausgenommen Nachtfischen nur in Begleitung eines Jahreslizenzinhabers (01. Juli bis 30. September) von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Am Mittwoch herrscht Fischereiverbot. Am kleinen See ist das Spinnfischen vom 1. April bis 31. Mai (Schonzeit) nicht erlaubt.
Am großen See ist das Spinnfischen vom 1. Februar bis 31. Mai (Schonzeit) nicht erlaubt. Beim Spinnfischen oder Fliegenfischen ist nur eine Angelrute erlaubt,es darf keine zweite Angelrute ausgelegt werden. Anfüttern und künstliche Lockmittel sind verboten. Das Fischen mit Köderfisch ist erst ab 1. Juni erlaubt. Der lebende Köder ist generell verboten.Jeder Tageskartenehmer ist verpflichtet, die gefangenen Fische sofort in die Tageskarte einzutragen und nach Beendigung des Fischens die Tageskarte in den Wandkasten in der Hütte einzuwerfen. Es ist verboten andere Personen mitangeln oder in Vertretung Angeln zu lassen. Die Angelruten dürfen zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein.
Untermassige, oder in der Schonzeit gefangene Fische dürfen nicht entnommen werden und sind sofort bei sorgfältiger Behandlung zurückzusetzen.
Verangelte Fische sind ausgenommen im Kühlschrank zu hinterlegen. Mitgebrachte Köderfische dürfen weder tot noch lebend im See entsorgt werden.
Das abschneiden oder entfernen von Pflanzen ist untersagt, das befahren der Dämme ist verboten.

Fangbeschränkung

2 Friedfische (Karpfen, Schleie) und
1 Raubfisch, oder
2 Friedfische und
1 Salmonide, oder
3 Salmoniden,
Köderfische max. 10 Stück.
Unterfänger, Setzkescher, Abhakmatte, Hakenlöser und Fischtöter hat jeder mit sich zu führen. (Drahtsetzkescher sind verboten)
Abfälle auch kleinster Art (Zigarettenstummel, Verpackungsmaterial, Schnurreste, usw.) sind in den vorgesehenen Behältern bei der Hütte zu entsorgen.
Hunde sind so zu verwahren, dass sie weder Personen gefährden noch die Angler behindern oder stören.
Die Tageskarte samt NÖ Fischerkarte ist den Aufsichtsorganen unaufgefordert vorzuzeigen.
!!!!!Eine Übertretung dieser Fischereiordnung berechtigt die Aufsichtsorgane zur Entziehung der Tageskarte ohne Anspruch auf Rückvergütung, oder auch nur eines Teilbetrages der entrichteten Lizenzgebühr!!!!!
Copyright © 2006 Traisentaler Angelsee
Stand: 17. April 2018
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